Auf meiner Gemeinde hatten sie wohl noch nicht viele Fälle wie mich... Digitaler Nomade? Arbeitsvertrag in der Schweiz und keine Besteuerung im gewählten Ausland? Sie sind schlichtweg überfordert. Na ja, ich ehrlich gesagt auch ein bischen, da ich ja alles richtig machen möchte. Wichtig ist, dass wenn ich 3 Monate im Jahr in der Schweiz bin, dann muss ich mich NICHT abmelden (gemäss Aussage). Das ist ja momentan auch das, was ich will. Und mit den dortigen Schulferien, welche wir in der Schweizer Heimat verbringen werden, komme ich auf diese 3 Monate im Jahr. Das heisst für mich: keine Abmeldung. Steuern, Krankenkasse, AHV, 3. Säule, alles läuft normal weiter wie bis anhin. Nur, dass ich dies dann alles online und aus dem Ausland managen muss... Aber auch das wird klappen!
Jetzt hat mich die zweite Information des Meldeamts aber doch sehr verwirrt. Es ist der Goodwill der (neuen) Gemeinde, ob sie mich als gemeldete Bürgerin akzeptieren oder nicht? Grundsätzlich wird folgendes aus dem Gesetz (MERG) abgeleitet:
"Aus §1 lit. b lässt sich direkt ableiten, dass eine Person, die sich während mindestens drei Monaten an einem Ort aufhält und dort wohnt, nach §3 grundsätzlich meldepflichtig wird.
Der Einwohnerkontrolle obliegt es, auf Grund der Sachverhaltsklärung, festzustellen, ob es sich um einen Aufenthalt oder eine Niederlassung handelt. Als Umkehrschluss kann festgestellt werden, wer sich weniger als drei Monate in einer Gemeinde aufhält, begründet weder einen Aufenthalt noch eine Niederlassung."
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